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Zollkontrolle im Russland

Russisch Zollkontrolle (Formalitäten)

Um Schwierigkeiten mit dem Zolldienst bei der Überschreitung der Staatsgrenze der Russsischen Föderation zu vermeiden, muss man wissen, was und wieviel auf die Reise mitgenommen werden darf. Der maximale Gesamtwert der von Ihnen einzuführenden Waren darf 65000 Rubel und das Gesamtgewicht von 35 kg nicht übersteigen. Für all das, was über diese Norm hinausgeht, wird nach einem einheitlichen Tarif in Höhe von 30% vom Zollwert bezahlt, aber mindestens € 4,- pro 1 kg des Übernormativgewichtes. Gebührenfrei darf man 2 l Alkoholgetränke (einschließlich Bier), 200 Stück Zigaretten, 50 Stück Zigarren, 250 g Tabak, 250 g Schwarzkaviar mitnehmen.

Ohne Zollerklärung darf man einmalig die Währung der Russischen Föderation, inländische Wertpapiere, Devisenwerte und Reiseschecks in die RF mit dem maximalen summarischen Äquivalenzwert bis US$ 10 000- einführen.

Wenn Sie ständig außerhalb der Russischen Föderation wohnen, dann dürfen Sie für die Aufenthaltszeit in Russland alle Gegenstände Ihres persönlichen Bedarfs einführen, die nicht zum Verkauf bestimmt sind. Flüchtlinge, Auswanderer sowie die, die nach Russland zum ständigen Wohnort kommen, dürfen ohne Zollgebühren und Steuern alles mitbringen, was sie früher verdient haben, ohne Einschränkung des Gesamtwertes und Gewichtes, mit Ausnahme eines Personenkraftwagens.

Bei der Ausreise aus Russland gelten gleiche Regeln bezüglich der Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie auch bei der Einreise. Wenn aber die während des Aufenthaltes in Russland erworbenen kulturellen Werte ausgeführt werden sollten, dann muss man Folgendes berücksichtigen: erstens sind gekaufte Gegenstände unbedingt in die Zollerklärung einzutragen und deren Lichtbild an der Grenze vorzuzeigen, zweitens ist die Bescheinigung des Kulturministeriums der RF darüber erforderlich, dass der auszuführende Gegenstand staatlich nicht erfasst wird und dem Gesetz vom 15-04-1993 Nr. 4804—I "Über die Ausfuhr und Einfuhr der kulturellen Werte"  (mit Änderungen vom 2.11.2004) nicht unterliegt.

Gemäß dem Gesetz "Über die Ausfuhr und Einfuhr der kulturellen Werte"  versteht man unter kulturellen Werten bewegliche Gegenstände der materiellen Welt, die sich auf dem Territorium der Russischen Föderation befinden, und zwar:

kulturelle Werte, die von einzelnen Personen oder Personengruppen geschaffen wurden, die Staatsbürger der Russischen Föderation sind;
kulturelle Werte, die eine wichtige Bedeutung für die Russische Föderation haben und auf dem Territorium der Russischen Föderation von ausländischen Staatsbürgern bzw. von Personen ohne Staatsangehörigkeit geschaffen wurden, die auf dem Territorium der Russischen Föderation wohnen;
kulturelle Werte, die auf dem Territorium der Russischen Föderation entdeckt wurden;
kulturelle Werte, die von archeologischen, ethnologischen und natur-wissenschaftlichen Expeditionen mit Zustimmung der zuständigen Behörden des Landes angeschafft wurden, woher diese Werte stammen;
kulturelle Werte, die im Rahmen freiwilliger Tauschaktionen angeschafft wurden;
kulturelle Werte, die als Geschenk oder legitim mit Zustimmung der zuständigen Behörden des Landes erworben wurden, woher diese Werte stammen.